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AWO: Abzocke von Hong Kong aus veranlasst

Probates Mittel : Lastschrift der Telekom AG zurück gehen lassen

21.8.2009 - Harald Kraus

 

Die von der AWO Eislingen aufgedeckte Telefon-Abzocke zieht immer weitere Kreise. Inzwischen haben bereits über 30 Telefonkunden mitgeteilt, dass sie in gleicher Weise geschädigt worden sind. Vorläufiger Höhepunkt ist die Tatsache, dass der in die Vorgänge involvierte „Verbindungsnetzbetreiber“ auf seinen Auftraggeber mit Sitz in Hong Kong verwiesen hat. Die AWO sieht darin ein kriminelles Zusammenspiel von mindestens drei dubiosen Telekommunikationsunternehmen.

Neben der First Communication GmbH in Frankfurt und der dtms GmbH in Mainz hat eine mcn.tele.com AG mit Sitz in Bad Homburg v. d. H. über die Telekom-Telefonrechnung Gebühren in Rechnung stellen lassen. Dies sei für die „technische Zuführung von Anrufen über Service-Rufnummern zu Telekommunikationsdienstleistungen“ geschehen. Die First Communication GmbH hat, so Kraus, offenbar zur technischen Abwicklung einen Komplizen in Hong Kong eingeschaltet (Firma Lincoln & Benz Ltd.), der für die illegalen Praktiken, die sich in Deutschland abspielen, nur schwer zur Rechenschaft zu ziehen sein dürfte. „Der springende Punkt ist aber, dass die Telefonkunden durch die Bank tatsächlich keine dieser Service-Rufnummern angerufen haben, sondern lediglich teilweise einen vom Band kommenden Anruf angehört haben“, erläutert der AWO-Vorsitzende Harald Kraus.

Die Deutsche Telekom AG erklärte, so berichtet Kraus, dass sie mit der ganzen Sache nichts zu tun habe sondern verpflichtet sei, Leistungen anderer Anbieter zu berechnen. Kraus hat jetzt den Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Telekom AG, René Obermann, brieflich aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, „dass die Berechnung von vermeintlichen Leistungen Dritter aufgegeben wird“. „Die Deutsche Telekom AG schadet ihrem Ruf, wenn sie sich auf diesem Wege zum Handlanger dubioser Abzockerfirmen macht oder machen lässt“, erklärte Kraus.

Die dringende Empfehlung der AWO an gleichermaßen Betroffene lautet nach wie vor, die Lastschrift über den Gesamtbetrag der Telekom-Monatsrechnungen innerhalb 8 Wochen zurück gehen zu lassen und nur den auf die Deutsche Telekom AG entfallenden Betrag zuzüglich Mehrwertsteuer zu überweisen.

Kraus bezweifelt, dass sich die von den Telekom-Kunden erteilte Abbuchungsermächtigung überhaupt auf Leistungen anderer Anbieter erstreckt, denn zum Zeitpunkt der Lastschriftermächtigung seien andere Anbieter auf dem Telefonmarkt noch nicht tätig gewesen. Die AWO will diesen Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls mit der
Deutsche Telekom AG erörtern.

Im Fall einer 80jährigen Eislinger Telefonkundin hat die AWO bei der Deutschen Telekom AG die kostenlose Vergabe einer neuen Telefonnummer verlangt, weil die alte Dame seit April praktisch täglich drei bis vier Mal einen der dubiosen Gewinnversprechungs-Anrufe erhält. „Laut Auskunft der Eislinger Telekom-Filiale ist das aber nur gegen Zahlung von 60 Euro möglich“, sagte Kraus, der in diesem Zusammenhang von Telefon-Terror spricht. „Das kann sich die Rentnerin mit ihrer Mini-Rente aber nicht leisten“, sagte er.

Die Bundesnetzagentur hat laut einer Pressemitteilung ohne Anhörung wegen Gefahr im Verzug zwei Mehrwertdienst-Rufnummern abgeschaltet, die eine illegale Hotline zum Thema Schweinegrippe vortäuschte. „Ich hoffe, dass die Aufsichtsbehörde in Sachen telefonischer Gewinnversprechen nun ebenfalls schnell und umfassend reagiert“, kommentierte der AWO-Vorsitzende diese Meldung.

Die AWO steht Betroffenen weiterhin mit Rat und Hilfestellung zur Seite (07161 817504).

 

 

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© Michael Lemke / PIXELIO


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