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Die AWO zieht jetzt alle Register

Harald Kraus hat der Telefon-Abzocke den Kampf angesagt

15.8.2009 - AWO

 

Die Telefon-Abzocke mit einem vermeintlichen Gewinnversprechen (Audi Cabrio oder 25000 Euro in bar) hat eine größere Dimension als die AWO Eislingen bisher vermutete. Nach dem Bericht bei eislingen-online sind bei Harald Kraus Dutzende von Anrufen eingegangen. „Vor allem ältere und häufig etwas unbeholfene Telefonkunden wurden von der First Communcation GmbH in Frankfurt „gründlich abgezockt“, wie es Kraus formulierte.

Die Eislinger AWO will sich im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten um die Angelegenheit weiter kümmern und hat für die Geschädigten Musterbriefe entwickelt, die diese an den vermeintlichen Leistungserbringer (Widerspruch gegen die Berechnung), die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Strafanzeige) und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Beschwerde) schicken können. Außerdem hat die AWO den Präsidenten der Bundesnetzagentur, die Aufsichtsbehörde für das Telekomunikationswesen, aufgefordert, die sogenannten Mehrwertdienst-Rufnummern, die ein Teil der Geschädigten im guten Glauben angerufen hat, abzuschalten bzw. zu sperren.

Die First Communication GmbH wendet offensichtlich immer die gleiche Methode, allerdings zum Teil in unterschiedlichen Varianten an. Wie sich aus den Gesprächen, die Harald Kraus mit Geschädigten führte, ergab, wird vom Band ein absichtlich in die Länge gezogener Text abgespielt, in dem irgendwo versteckt angekündigt wird, dass die weitere Verbindung nun kostenpflichtig sei. Oder es wird aufgefordert, eine 0900er Nummer anzurufen, um die Gewinnberechtigung mitzuteilen. Auch diese Art der Gespräche wird absichtlich in die Länge gezogen, um möglichst hohe Gebühren zu regenerieren.

In beiden Varianten erfolgt mit der nächsten Telefonrechnung eine Berechnung im Abschnitt „Verbindungen anderer Anbieter“ (Rückseite der Telefonrechnung, im letzten Abschnitt). Die AWO empfiehlt, die entsprechende Lastschrift über den Gesamtbetrag der Rechnung bei der eigenen Bank innerhalb 8 Wochen nach Abbuchung zurückgehen zu lassen, aber gleichzeitig die auf die Deutsche Telekom AG selbst entfallenden und korrekt entstandenen Gebühren per Einzelüberweisung zu zahlen. „Nur so kann verhindert werden, dass die kriminellen Elemente aus den dubiosen Telefonfirmen den Betrag abgreifen können“, rät der AWO-Vorsitzende. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass im Einzelfall bis zu 140 Euro auf diese Weise unrechtmäßig kassiert werden sollen“, berichtet Harald Kraus.

„Es braucht sich niemand zu schämen, der auf den miesen Trick dieser Betrüger hereingefallen ist“, ermuntert Kraus die seiner Einschätzung nach große Zahl von Betroffenen. „Entscheidend ist, dass man sich dagegen wehrt und diesen Gangstern das Handwerk gelegt wird“, fügte er hinzu.

Kraus stützt sich bei seiner Aktion auf eine Pressemitteilung der Bundesnetzagentur, die Ende Juli ankündigte, mit aller Entschiedenheit gegen telefonische Gewinnversprechen vorzugehen. „Diese Gewinnanrufe verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und sind damit rechtswidrig“, zitiert Kraus aus der Pressemitteilung der Behörde. Und weiter: „In den vorliegenden Fällen werden in unzulässiger Weise Mehrwertdienstrufnummern (sogenannte 0900er Nummern) beworben, ohne dass der bei einem Anruf dieser Nummer zu zahlende Preis angegeben wird“. Die Bundesnetzagentur versichert, sie stünde auf der Seite der Verbraucher und werde deshalb den Rufnummernmissbrauch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.

Der AWO-Ortsvereinsvorsitzende Harald Kraus steht Betroffenen für eine Beratung telefonisch zur Verfügung unter 07161 817504. Bei ihm können auch die Musterbriefe angefordert werden.

 

 

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