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Kurzfristig weniger Sitzbänke im Eislinger Wald
Verkehrssicherungspflicht bei morschen Ästen und Totholz
04.11.2025 - PSE Pressestelle der Stadt Eislingen
Spaziergängerinnen und Spaziergänger im Süden der Stadt vermissen derzeit beliebte Sitzbänke im Buchrain. Zwei Bänke mussten dort temporär entfernt werden. Grund ist die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht für Waldbesitzer. Demnach muss auch die Stadt Eislingen in regelmäßigen Abständen prüfen, ob von morschen Bäumen oder Totholz eine Gefahr rund um Sitzbänke ausgeht.
Herabstürzende Zweige, Äste und morsche Stämme sind Gefahrenquellen im Wald – vor allem rund um die beliebten Sitzbänke, auf denen Spaziergänger gerne länger verweilen. Alle Waldbesitzer, sei es die Stadt Eislingen oder auch der private Eigentümer haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht bei Aufenthaltsstellen, wie zum Beispiel Waldparkplätze, Spielbereiche und eben auch Sitzbänke. Die Grundstückeigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass die genannten Gefahren beseitigt werden. Dies verpflichtet auch die Stadt Eislingen als Eigentümerin von Waldgrundstücken, zumutbare und notwendige Vorkehrungen im Wald zu treffen, damit niemand zu Schaden kommt.
Die Stadt arbeitet deshalb eng mit dem zuständigen Förster zusammen. Das bedeutet konkret: Wenn sich jemand in der Nähe einer städtischen Bank verletzt, zum Beispiel durch herabfallende Äste – haftet die Stadt in voller Verantwortung. Bei jeder Bank gilt zudem eine 30-Meter-Radius-Regel. Innerhalb dieses Bereiches müssen regelmäßig alle Bäume in belaubtem und unbelaubtem Zustand auf mögliche Gefahren kontrolliert werden. Dies ist sehr aufwändig und benötigt externe qualifizierte Fachkräfte aus dem Forstbereich. Wird bei diesen Prüfungen ein Risiko festgestellt, ist man rechtlich verpflichtet, die Bank vorübergehend zu entfernen. So manch einem Spaziergänger stößt die Regulierungswut bei der Suche nach der gewohnten Sitzbank sauer auf und „sorgt leider häufig für Unverständnis,“ bedauert Inga Weiler, Leiterin der Stadtgärtnerei. „Sobald das Gefahrenpotential beseitigt ist und der Förster grünes Licht erteilt, kommen die Bänke natürlich wieder an ihren alten Standort zurück,“ ergänzt sie. Doch die Vorsichtsmaßnahmen sind berechtigt. In unseren Wäldern leiden besonders Fichten, Eschen und Buchen unter den Folgen des Klimawandels. Es kann zu Umstürzen und spontanen Astabbrüchen kommen. „Da können leicht sehr hohe Summen an Schadensersatzforderungen auf die Kommunen zukommen“, sagt die Stadtgärtnerin. Ein simples Hinweisschild wie ‚Benutzung auf eigene Gefahr‘, entbindet den Waldbesitzer nicht von seiner Haftung und ist unwirksam. Die Stadt möchte aber trotz dieser Regelung vor allem älteren Menschen und allen Bürgerinnen und Bürgern wohnortnahe Erholung bieten. Alle Bankstandorte sollen mittel- und langfristig erhalten bleiben. Wo ein Standort jedoch dauerhaft riskant ist, sucht die Stadt Ersatzplätze, damit die Versorgung auf jeden Fall bestehen bleibt.
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 Zwei Sitzbänke aus dem Buchrain sind derzeit im Betriebshof eingelagert. Bei dieser Gelegenheit werden oft auch Reparaturen vorgenommen.
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