Härtefallkommission hat im Fall Familie Alemu entschieden
Beschluß der Sitzung vom 22. März 2006 (!) zugestellt.
17.5.2006 - Hans-Ulrich Weidmann
Gut, wir sind es gewöhnt, dass die Mühlen der Verwaltung etwas langsamer laufen und wenn, wie es jetzt aussieht, auch das ganze zu einen positiven Abschluß gebracht werden kann, soll es uns allen mehr als recht sein.
Auf jedenfall ist heute, wie uns Peter Ritz per Mail mitteilte, ein Schreiben des Innenministerium aufgrund der Beschlußlage der Härtefallkommission an Familie Alemu mit folgendem Inhalt zugegangen:
'Das Innenministerium hat nach § 23a Abs.1 AuenthG angeordnet, den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die Passpflicht erfüllt ist oder wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung eines deutschen Passersatzpapiers vorliegen. Weiter hat das IM angeordnet, das ausländerrechtliche Verbot der Erwerbstätigkeit erst dann aufzuheben, wenn die Aufenthaltserlaubnis tatsächlich erteilt werden kann.'
Peter Ritz geht (nach einem Gespräch mit Herrn Herzog vom Landratsamt) davon aus, dass es rasch möglich sein wird, ein deutsches Passersatzpapier auszustellen, anschließend die Aufenthaltserlaubnis und dann das Erwerbsverbot aufzuheben. Er hofft, dass es nicht weitere bürokratische Hürden zu überwinden gilt.
Wir werden Sie auf jedenfall auf dem Laufenden halten.
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