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Eislingen wählt weiterhin mit Bleistift

EISLINGEN-ONLINE begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

03.3.2009 - Hans-Ulrich Weidmann

 

Der Einsatz von Wahlcomputern bei Wahlen ist in Deutschland nicht mehr zulässig. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, daß Wahlcomputer dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl widersprechen.

Wir begrüßen dieses Urteil. EISLINGEN-ONLINE steht als Internet-Portal für den Einsatz moderner Technik bei Nachrichten und Informationsverbreitung. Somit sind uns die Risiken und Manipulationsmöglichkeiten dieser Technik vertraut. Wir können uns nicht vorstellen, wie eine für jede Bürgerin und jeden Bürger nachvollziehbare öffentliche Stimmauszählung mit Wahlcomputern durchgeführt werden kann.

Hier gib es weitere Informationen zu diesem Artikel:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-019.html