Roter Treff: Telefonrechnungen genau prüfen
03.3.2012 - SPD Eislingen
Beim jüngsten Roten Treff der Eislinger SPD hat der AWO-Ortsvereinsvorsitzende Harald Kraus den Telefonkunden dringend empfohlen, ihre Telefonrechnungen jeweils genau zu prüfen. Wie die AWO aus vielen Anrufen schließt, haben sich die sogenannten Telefon-Dienstleister jetzt darauf verlegt, relativ kleine und unauffällige Beträge abbuchen zu lassen. „In Summe werden auf diese Weise jedoch gigantische Beträge von gutgläubigen Telefonkunden abgezockt“, sagte Kraus.
Kraus berichtete den Besuchern der SPD-Veranstaltung von seinen seit 2008 gemachten Erfahrungen bei der Beratung geschädigter Telefonkunden. Nach seiner Einschätzung hat die Telefon-Abzocke inzwischen unglaubliche Dimensionen angenommen. Vor allem ältere Menschen würden durch die unredliche Methode immer wieder geschädigt. Auf den Telefonrechnungen der Telekom AG oder anderer Telefonfirmen erschienen immer wieder Beträge für vermeintliche „Dienstleistungen Dritter“. Meist sind aber solche Leistungen von den Telefonkunden nicht in Anspruch genommen worden. Gelegentlich stehen die Rechnungsbeträge in Verbindung mit einem Telefonanruf von unbekannter Seite, die dann die Rechnungsstellung auf der Telekom-Rechnung nach sich ziehen.
Der AWO-Vorsitzende erläuterte, dass man sich wirksam gegen die Rechnungsstellung wenden kann, indem man die Abbuchung der Rechnung, auf der dies gegebenenfalls geschehen ist, bei seiner Bank zurückgehen lässt. „Dies muss aber innerhalb 8 Wochen nach der Abbuchung geschehen. Allerdings muss der Kunde dann den auf die Telekom AG rechtmäßig entfallenden Betrag zuzüglich Mehrwert-steuer einzeln überweisen, damit er eine berechtigte Mahnung vermeiden kann“.
Um den kriminellen Methoden zu begegnen, hat der AWO-Vorsitzende jeweils ein Musterschreiben entwickelt, mit dem man bei dem vermeintlichen Dienstleistungserbringer die Berechnung zurück-weisen und einen sogenannten Einzelverbindungsnachweis anfordern kann. „Leider reagieren diese Firmen, vor allem die First Communication GmbH in Frankfurt , in der Regel darauf nicht. Dennoch sollte das Schreiben sicherheitshalber abgesandt werden“, lautet Kraus‘ Empfehlung. Das Muster einer Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft hat Kraus ebenfalls entwickelt, genauso wie eine Beschwerde bei der Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb. Die Muster können kostenlos unter der Telefonnummer 07161/817504 angefordert werden. Handelt sich um ein unzulässiges Gewinnversprechen, ist auch eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur für das Telekommunikations-wesen zu empfehlen; entsprechende Formulare sind im Internet abrufbar. Häufig werden dann die betroffenen 900er Nummern gesperrt und ein Inkassoverbot verhängt.
Die Deutsche Telekom AG hat die AWO wissen lassen, sie müsse die von den „Dritten“ gemeldeten Beträge aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in ihre Rechnungen aufnehmen und könne nicht prüfen, ob diese zu Recht gefordert würden. Kraus bezweifelt dagegen die Korrektheit der Vor-gehens-weise, „denn kein Telefonkunde hat in der Regel eine Abbuchungsermächtigung zugunsten sogenannter Dritter erteilt“. Häufig sei, so Kraus, nicht erkennbar, welche konkrete Leistung der Kunde in Anspruch genommen haben soll.
„Um diesen Sumpf auszutrocknen, sollten die Telefonkunden in jedem Fall die vorgenannten Rat-schläge befolgen, auch wenn es sich im Einzelfall nur um geringe Beträge handeln sollte“, sagte Kraus weiter. Er wies auf die jüngsten Änderungen des Telekommunikationsrechts hin, wonach Telefon-kunden nicht mehr für Warteschleifen bezahlen müssen. Allerdings gelte eine Übergangsfrist von einem Jahr, in dem nur zwei Minuten Wartezeit kostenlos sein müssen, danach dürfte die Ver-bindung in Rechnung gestellt werden. „Interessant ist auch die Neuregelung, dass bei einem Anbieterwechsel und einer Rufnummernmitnahme der Kunde höchstens einen Tag ohne Anschluss gelassen werden darf und dass beim Umzug die Mindestvertragslaufzeit nicht mehr neu beginnen dürfe. „Das Gesetz steht allerdings noch nicht im Gesetzblatt, sodass dessen Inkrafttreten sich noch eine Weile verzögern kann“, fügte der AWO-Vorsitzende hinzu. Er bedauerte schließlich, dass die Telefonkunden - „meist kleine und ältere Leute“ - keine Lobby hätten und sich die Politik völlig unzureichend um deren Interessen kümmere.
 Harald Kraus berät bei Telefon-Abzocke
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