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Verkauf von Fundfahrrädern am 24. Mai 2012

15.5.2012 - PSE (Pressestelle der Stadt Eislingen)

 

Das Baudezernat der Stadt Eislingen/Fils veräußert die bei dieser Behörde abgelieferten Fundfahrräder, welche nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten in das Eigentum der Stadt Eislingen/Fils übergegangen sind (§ 976 Abs. 1 BGB).

Die Fundfahrräder werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Jegliche Gewährleistung und Haftung wird ausgeschlossen.

Der Kaufpreis ist sofort in bar zu bezahlen.

Der Verkauf findet am Donnerstag, den 24. Mai 2012 von 15:00 bis 16:30 Uhr im städtischen Bauhof, Werkstraße 2, 73054 Eislingen/Fils statt.