Verkauf von Fundfahrrädern am 24. Mai 2012
15.5.2012 - PSE (Pressestelle der Stadt Eislingen)
Das Baudezernat der Stadt Eislingen/Fils veräußert die bei dieser Behörde abgelieferten Fundfahrräder, welche nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten in das Eigentum der Stadt Eislingen/Fils übergegangen sind (§ 976 Abs. 1 BGB). |
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