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Aktion „Pflück mich!“ - Städtische Obstbäume sind zur Ernte freigegeben

16.7.2020 - Stadt Eislingen PSE (Pressestelle)

 

Wer in den kommenden Monaten ein rotes Band an einem Obstbaum am Straßenrand entdeckt, der kann sich nach Herzenslust mit Äpfeln, Birnen und Co. eindecken.

Die Versuchung ist oft groß, wenn im Spätsommer an Wegrändern und auf den Wiesen rund um die Stadt die Bäume brechend voll hängen und sich rund um den Stamm ein Teppich aus duftendem Fallobst bildet. Wäre ja auch schade um das gute Obst… Die Früchte einfach so mitzunehmen ist und bleibt aber ganz klar verboten. Man kann schließlich nicht wissen, ob der Besitzer nicht andere Pläne hat. Für Klarheit sorgen in diesem Sommer die roten „Pflück-mich-Bändel“. Sie markieren Bäume, die für jedermann zur Ernte freigegeben sind. Damit steht selbstgemachten Kuchen, Apfelkompott und Saft nichts mehr im Weg, selbst wenn man keinen eigenen Garten hat.Die Stadtverwaltung plant etliche Obstbäume auf öffentlichem Grund zur Ernte freizugeben. Dazu zählen zum Beispiel die Bäume des Obstsorten-Lehrpfads zwischen Eislingen und Krummwälden. Aber auch private Obstbaubesitzer, die ihre Bäume nicht selbst abernten wollen oder können, haben die Möglichkeit ihre Bäume zur Ernte freizugeben.Die einheitlichen roten Bänder werden kostenlos an alle interessierten Bürger ausgegeben. Da aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin Sonderregelungen für den Zugang zum Rathaus bestehen, findet die Verteilung weiterhin auf dem Wochenmarkt statt. Am Freitag, 17. Juli, Freitag, 21. August und Freitag, 18. September wird es jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr einen Stand auf dem Schlossplatz vor dem Rathaus geben. Obstbaumbesitzer und interessierte Pflücker finden alle Informationen zur Aktion auf der städtischen Website unter www.eislingen.de. Wer Obst an freigegebenen Bäumen mitnehmen möchte, ist angehalten sich dort über die geltenden Regeln zu informieren und insbesondere auf die eigene Sicherheit zu achten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Futterwiesen nur im gemähten Zustand betreten werden dürfen und dass die Früchte erst dann mitgenommen werden sollten, wenn Sie reif und genießbar sind. Dies gilt auch, wenn der Baum bereits mit einem Bändel versehen ist.