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AOK: Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können noch Fördergelder beantrangen
21.10.2025 - PM AOK
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können noch För-dergelder für Projekte beantragen.
Ob für Bewegungs- oder Entspannungsworkshops, Vorträge durch Referenten oder einfach eine besondere Veranstaltung: Der Soziale Dienst der AOK Neckar-Fils fördert jedes Jahr zahlreiche Projekte von Selbsthilfegruppen, die einen Ge-sundheitsbezug haben. Zum Jahresende 2025 gibt es noch finanzielle Ressourcen. Diese können ab sofort und noch bis zum 31.12.2025 beantragt werden, sofern die Voraussetzungen zur Selbsthilfeförderung stimmen.
Wichtig: Die Förderung ist nur möglich, wenn Sie diese vor Beginn eines geplan-ten Projektes beantragen.
Kontakt:
Telefon: 0711 6525 20946
E-Mail: kigs-nef@bw.aok.de
Anforderung Antragsunterlagen:
Antragsformulare gibt es auf der Homepage der AOK Baden-Württemberg:
https://www.aok.de/pk/leistungen/therapien/selbsthilfegruppen/

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