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Verbotene Absprachen nicht nachweisbar

Kartellamt an ACE

09.2.2008 - Harald Kraus

 

Das Bundeskartellamt hat auf eine erneute Beschwerde des ACE Auto Club Europa, Sektion Göppingen-Esslingen, geantwortet und darauf hingewiesen, dass es in Deutschland keine allgemeine Preiskontrolle gebe. Die Behörde könne nur in sehr engen rechtlichen Grenzen tätig werden, zum Beispiel wenn illegale Preisabsprachen vorlägen. Dies sei nach seinen Beobachtungen, so schrieb das Kartellamt an den ACE, jedoch nicht der Fall. Der ACE-Kreisvorsitzende Harald Kraus erklärte dazu, dass sein Verdacht der gesetzwidrigen Preisabsprachen durch die Tankstellenkonzerne damit aber nicht ausgeräumt worden sei. Er ermunterte die Autofahrer erneut zu geschärftem Preisbewusstsein.

Wie der ACE in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat das Kartellamt in Bonn in einer ausführlichen Stellungnahme zu verdeutlichen versucht, dass die Behörde nur tätig werden könne, „wenn ein Unternehmen marktbeherrschend“ sei. Erst ab einem Drittel Marktbeherrschung durch ein einzelnes Unternehmen greife die sogenannte Missbrauchsaufsicht ein. Nach Angaben des Kartellamts achteten die Mineralölgesellschaften aber sehr genau darauf, dass sie diese Grenzen nicht überschreiten.

„Dies bedeutet, dass die Mineralölgesellschaften in ihrer Preissetzung insoweit frei sind und dass sie für Preisänderungen keiner Begründungspflicht unterliegen“, zitiert der ACE aus der Stellungnahme der Kartellwächter. Dies gelte sowohl für die Häufigkeit als auch für die Höhe der Preisänderungen. Gleich, wie die Preiserhöhungen begründet würden, sie seien aus rechtlichen Gründen nicht angreifbar und „damit aus kartellbehördlicher Sicht unerheblich“.

„Auch bezüglich der stets parallelen Preisveränderungen der Mineralölkonzerne sind nach Auffassung des Bundeskartellamts rechtswidrige Preisabsprachen nicht nachzuweisen“, heißt es laut ACE in dem Schreiben weiter. Die Konzerne würden, so die Auffassung des Kartellamts, jeweils plausible Erklärungen für die zeitgleichen Preissetzungen liefern. Da die Konzerne ihre Tankstellenbetreiber verpflichteten, täglich die Preise der Konkurrenz in der Umgebung mitzuteilen, führe dies zu den identischen Preisen an fast allen Tankstellen. „In diesem Punkt versucht das Kartellamt, die Wahrnehmung von Millionen Autofahrern ad absurdum zu führen“, kommentierte ACE-Kreisvorsitzender Harald Kraus. „Wenn der Wettbewerb echt funktionieren würde, gäbe es – wenn vielleicht auch nur geringe – Preisabweichungen zwischen den Anbietern“, fügte er hinzu.

Der ACE Autoclub Europa will sich durch die desillusionierende Auskunft der Kartellwächter aber nicht entmutigen lassen und seinen Benzinpreisvergleich im Internet fortsetzen. „Damit bieten wir die einzige wirksame Möglichkeit, auf das koordinierte Preissystem der Konzerne durch preisbewusstes Verhalten zu reagieren“ (www.ACE-Benzinpreisvergleich.de).

 

 

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