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Feuerwehr Eislingen: Richtiger Umgang mit Feuerwerk zu Silvester

Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern zum Vermeiden von Verletzungen und Bränden

27.12.2012 - Freiwillige Feuerwehr Eislingen

 

An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen“. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen.
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber auch zum Schutz für Leben, Gesundheit und Sachwerte, wie z.B. Gebäude, Einrichtungen und Möbel, beachten Sie beim Umgang mit Feuerwerkskörpern bitte die folgenden Hinweise:

01. Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklasse. Feuerwerkskörper werden,
gemessen am Grand ihrer Gefährlichkeit, in 4 Klassen eingeteilt:

- Klasse I : Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)

- Klasse II : Kleinfeuerwerk ( Aufdruck BAM-P II)

- Klasse III : Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)

- Klasse IV : Großfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch
abgebrannt werden.

02. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis
zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Feuerwerkskörper und Raketen dürfen nur an Personen über 18 Jahre
abgegeben werden.

03. Lesen Sie sich in jedem Fall vor dem Umgang mit den Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung des
Herstellers durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I , zum Beispiel Tischfeuerwerk, ist es wichtig zu
wissen, ob ein Abbrennen des Feuerwerkskörpers in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

04. Das Verwenden von Signalmunition oder sonstiger Munition aus Schusswaffen jeder Art stellt eine
erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist gem. des Waffengesetzes verboten.

05. In der Silvesternacht sollten Sie sämtliche Lüftungsklappen und Fenster schließen. Für Büro- und Betriebs-
räume, Lager, Ställe, Schuppen, Garagen gilt das gleiche.

06. Die Mehrzahl der Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien gezündet werden. Feuerwerkskörper die in
Treppenhäuser oder Wohnungen gezündet werden können einen Brand entfachen. Das entzünden
von Feuerwerkskörper auf Balkonen kann ebenfalls häufig zu Bränden führen.



07. Halten Sie keine Feuerwerkskörper wie z.B. Kanonenschläge, Donnerschläge oder Böller in der Hand,
sondern legen Sie sie im Freien auf den Boden und zünden Sie sie dann mit „langem Arm“ an. Nach dem
Anzünden sollten Sie einen ausreichendenden Sicherheitsabstand von 3 bis 4 Metern haben. Feuerwerks-
körper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Feuerwerkskörper niemals auf Menschen werfen.

08. Starten Sie auch keine Raketen aus der Hand., sondern nur aus einer auf den Boden gestellten Flasche.
Die Flasche muss so aufgestellt werden, dass die Rakete nach dem zünden ungehindert aufsteigen kann.
Raketen deren Stöcke bestätigt sind, dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist.
Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.

09. Feuerwerksartikel der Klasse II niemals an Kinder und Jugendliche weitergeben. Kinder sollten während des
Feuerwerks in der Silvesternacht nicht unbeaufsichtigt bleiben.

10. In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders leicht in Brand geraten können, dürfen
Feuerwerkskörper nur im ausreichenden Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung gezündet
werden.

11. Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst, oder verändern Sie niemals die Bestandsteile von bereits vor-
handenen Feuerwerkskörper. Es können hierbei unvorhersehbare Gefahren entstehen.

12. Feuerwerkskörper sollten in der Silvesternacht in fest verschließbaren Taschen aufbewahrt werden. Nach
der Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte der Vorratsbehälter sofort wieder fest verschlossen werden.
Bewahren Sie niemals die Feuerwerkskörper Körpernah auf.

Sollte trotz aller Vorsicht es denn noch zu einem Feuer gekommen sein, bewahren Sie Ruhe und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr.

Wer meldet das Unglück? Geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Straße mit Hausnummer und den
Wohnort dabei an.

Was ist passiert ? Geben Sie das genaue Schadensausmaß an.

Wo genau ist die Unglücksstelle? Es ist wichtig die genaue Unglücksstelle anzugeben mit Straße Hausnummer
und Wohnort.

Wie viele Verletzte gibt es ? Wenn bekannt ist wie viele Verletzte es an der Unglücksstelle gibt bitte
angeben.

Warten auf Rückfragen ? Bitte bleiben Sie am Telefon für weitere Rückfragen.



Für weitere Fragen steht Ihnen die

Freiwillige Feuerwehr Eislingen
Stuttgarter Straße 39
73054 Eislingen/Fils
Tel.: 07161 98474 12
Tel.: 07161 98474 16
Fax: 07161 98474 19
e-mail: pressestelle@feuerwehr-eislingen.de




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http://www.feuerwehr-eislingen.de

 

 

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