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Verbotszone für Silvesterfeuerwerk
Abbrennverbot im Umkreis von fünf brandempfindlichen Firmen in Eislingen
30.12.2015 - PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)
Das Jahresende rückt immer näher und viele freuen sich auch schon darauf, den Jahreswechsel mit den verschiedensten Feuerwerken zu feiern. Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Gegenständen können Gefahren gut vermieden werden. Dennoch kam es andernorts schon zu Bränden, welche durch pyrotechnische Gegenstände verursacht wurden. Diese Gefahr soll in Eislingen durch eine Verbotszone gesenkt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk stellt für viele einen großen Spaß dar. Die Zündschnur wird angezündet, man geht ein paar Schritte zurück und beobachtet das schöne Farbenspiel – harmlos hoch oben oder direkt am Boden – bis das ganze Feuerwerk abgebrannt ist. Dies ist glücklicherweise der Regelfall. Es kann aber auch passieren, dass das Feuerwerk nicht in der gewünschten Richtung abbrennt oder noch glühende Reste herunterfallen.
Oft passiert auch in diesen Fällen nichts, da meistens Gebäude oder sonstige Sachen getroffen werden, die schwer entzündlich sind. Anders sieht es aus, wenn brandempfindliche Materialien getroffen werden, da in diesen Fällen schnell ein Feuer entstehen kann. Für den Regelfall hat der Gesetzgeber bereits vorgesorgt und das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände – zu denen auch das Silvesterfeuerwerk zählt – in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Dieses Verbot verdeutlicht, dass die Gefahren nicht unterschätzt werden dürfen.
In Eislingen mag dieser Schutz von historischen Bauten eine untergeordnete Rolle spielen. Es gibt jedoch auch hier gefährdete Anlagen, die als brandempfindlich bewertet werden müssen. In deren Außenbereich befinden sich in erheblichen Maße Stoffe und Materialien, die als brandempfindlich einzustufen sind. Im Brandfall könnten hier große Schäden entstehen. Es handelt sich um die Firmen Zeller + Gmelin und Benecke-Kaliko, bei denen brandempfindliche Chemikalien wie Öle, Farben oder Lösemittel gelagert sind. Bei den Firmen Johs. Koch und Fetzer Rohstoffe + Recycling werden im erheblichen Umfang brennbare Materialien wie Holz und Kunststoffe gelagert, so dass sich dort ein Feuer schnell ausbreiten und nur schwer gelöscht werden könnte. Beim Landhandel Wolfgang Wahl werden ebenfalls gefährliche Stoffe wie Düngemittel gelagert. Um zu verhindern, dass dort durch Silvesterfeuerwerk ein Brand entstehen könnte, wird durch eine Allgemeinverfügung vorgeschrieben, dass ein Mindestabstand von 50 Metern zu diesen Anlagen eingehalten werden muss. Dies entspricht der Steighöhe vieler Feuerwerke.
Von diesem Verbot sind vor allem die direkten Anwohner dieser Firmen betroffen, da die Verwendung von Feuerwerk nicht mehr direkt vor der Haustüre möglich ist. Jedoch liegt es auch in deren eigenem Interesse, Brände zu verhindern, da im Brandfall auch mit einer starken Geruch- und Rauchbelästigung gerechnet werden müsste.
Zwar ist es in der Vergangenheit auch ohne diese Verbotszone zu keinen schlimmen Vorfällen gekommen, allerdings sollte in Anbetracht der Folgen beim Schadensfall nicht zugewartet werden, bis etwas passiert.
Dass die Sorge nicht unberechtigt ist, zeigt sich auch an der Erfahrung der Feuerwehr. Diese wurde schon zu einem Brand gerufen, bei dem die auf einem Balkon gelagerten gelben Säcke durch eine Silvesterrakete Feuer gefangen hatten. Auch im privaten Bereich sollte darauf geachtet werden, dass sich an Silvester keine leicht brennbaren Materialen im Freien befinden.
Die Stadt Eislingen bittet um Beachtung, damit auch weiterhin
beim Jahreswechsel nur der Himmel in Flammen steht. Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann beim Bürger- und Ordnungsamt eingesehen werden. Ansprechpartnerin ist Kornelia Glass, Tel.Nr.: 0 71 61 / 804-153 oder E-Mail: k.glass@eislingen.de.
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 Die Verbotszonen zum Abbrennen von Feuer-werken gelten zum Schutz von gefährdeten Anlagen, die als brandempfindlich eingestuft sind
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