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Corona-Virus: Wichtige Hinweise zu den städtischen Einrichtungen

17.12.2020 - Stadt Eislingen PSE (Pressestelle)

Aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen und der zunehmend höchst kritischen Situation in den Krankenhäusern haben sich Bund und Länder auf weitgehende Maßnahmen verständigt, um eine weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern. Die Regeln, die ab Mittwoch, 16.12.2020 gelten, haben vor allem das Ziel, Kontakte in den kommenden Wochen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren, um das Infektionsgeschehen aufzuhalten. Die wichtigsten Neuerungen, die bei Erledigung von Anliegen im Rathaus und für Besuche in städtischen Einrichtungen beachtet werden müssen, haben wir für Sie auf der städtischen Website unter www.eislingen.de / Corona und in folgenden Informationen zusammengefasst:

Terminvereinbarung und Besuche im Rathaus sind bis zum
10. Januar 2021 nicht mehr möglich
Alle Ämter und Dienststellen im Rathaus sind ab Mittwoch, 16.12.2020 bis Freitag, 10.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Diese notwendige Maßnahme ist erforderlich, um Bürgerinnen und Bürger und die Mitarbeitenden im Rathaus vor Infektionen zu schützen.
Nicht zwingende Besuche im Rathaus bittet die Stadtverwaltung aufzuschieben. Anliegen, für die ein persönliches Erscheinen nicht zwingend notwendig ist, können nach wie vor telefonisch, per E-Mail oder postalisch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses abgeklärt werden. Die Kontaktdaten sind auf der städtischen Website unter www.eislingen.de/Mitarbeiter zu finden. Falls der gewünschte Ansprechpartner nicht erreichbar ist, können sich Bürgerinnen und Bürger an die Zentrale der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 07161 / 804-0 wenden. Bareinzahlungen zur Begleichung ausstehender Forderungen sind unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr möglich. Bis auf weiteres können Beträge nur durch eine Überweisung oder durch Bankeinzug beglichen werden.

Bei Fragen rund um das Corona-Virus können Sie sich an die
CORONA-Hotline der Stadtverwaltung richten: Telefon: 07161 / 804-444
Montag bis Donnerstag: 08:30-12:00Uhr
Dienstag: 14:00-16:00Uhr
Donnerstag: 14:00-18:00Uhr
Freitag: 08:30-13:00Uhr
Vom 28.12.2020 bis 30.12.2020 ist die CORONA-Hotline unter geänderter Telefonnummer wie folgt erreichbar: Telefon: 07161 / 804-153
Montag bis Mittwoch: 08:30-12:00Uhr
14:00-16:00Uhr




Öffnungszeiten des Rathauses Eislingen zwischen Weihnachten und Neujahr
Sämtliche Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung Eislingen und das Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Eislingen-Ottenbach-Salach bleiben in der Weihnachtspause von Donnerstag, 24. Dezember 2020 (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 31. Dezember 2020 (Silvester) komplett geschlossen. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab Montag, 4. Januar 2021 telefonisch, per E-Mail oder postalisch wieder zu den gewohnten Dienstzeiten erreichbar.
Notdienst nur für Sterbefälle:
Das Standesamt richtet für den Zeitraum von Montag, 28. Dezember 2020 bis einschließlich Mittwoch, 30. Dezember 2020 jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr einen Notdienst ein. Der Notdienst steht nur für Sterbefälle zur Verfügung (KONTAKT: Bürger- und Ordnungsamt, Frau Iris Kutschera, Telefon 07161 / 804-155).

Aktuelles zu den städtischen Einrichtungen:

Schulen
Alle Eislinger Schulen sind ab 16.12.2020 bis 10.01.2021 geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum vom 16. 12.2020 bis 22.12. 2020 an den regulären Schultagen während der Unterrichtszeit von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr eine Notbetreuung von der Schule eingerichtet. Anspruch auf Notbetreuung haben Schüler, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben Anspruch auf eine Notbetreuung. Weiter Informationen erteilen die Leitungen der Schulen.

Die Grundschulkindbetreuung wird bis einschließlich 22.12.2020 stattfinden. Eltern, die das städtische Betreuungsangebot gebucht haben, ihr Kind aber aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens aber nicht in die Grundschulkindbetreuung schicken möchten, sollten dies zeitnah beim Leiter der Einrichtung, Herrn Angelo Aru (Kontakt: E-Mail: post@grundschulkindbetreuung-eislingen.de , Telefon: 0171-2093929) oder im Bildungs-, Kultur- und Sportamt bei Frau Helga Finteis (Kontakt: E-Mail: h.finteis@eislingen.de; Telefon: 07161/804-234) melden.

Kitas
Alle Eislinger Kindertageseinrichtungen sind ab 16.12.2020 bis 10.01.2021 geschlossen. Kita-Kindern, deren Eltern beruflich unabkömmlich sind, wird eine Notfallbetreuung angeboten. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenz- ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze.
Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist oder deren Eltern anderweitige dringende Gründe nennen (z.B. Pflege von Angehörigen), haben Anspruch auf Notbetreuung. An den geplanten Schließtagen der Kindertageseinrichtung von 24.12.2020 bis 31.12.2020 sowie an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen besteht kein Anspruch auf Notbetreuung. Weitere Informationen zur Notbetreuung erteilen die Leiterinnen der Kitas.

Jugendhäuser
Das Jugendhaus Nonstop ist für die Jugendlichen vom 16.12.2020 bis zum 11.01.2021 geschlossen.


Spielplätze
Die rund 40 Spielplätze im Stadtgebiet bleiben geöffnet. Auch hier gilt: Der Aufenthalt draußen zur Bewegung ist nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Der Abstand zu anderen Familien sollte bestmöglich eingehalten werden. Aufgrund der Aufsichtspflicht ist die Anwesenheit von Erwachsenen erforderlich, die darauf achten müssen, den Abstand zu anderen Familien einzuhalten. Die Information gilt vorbehaltlich der Corona-VO vom 16.12.2020

Bolzplätze
Die Bolzplätze bleiben geöffnet. Die Nutzung ist nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Die Information gilt vorbehaltlich der Corona-VO vom 16.12.2020

Sportstätten
Die Sportstätten (Sportanlagen Ösch und das Eichenbachstadion) bleiben für den Publikumsverkehr bis 10.01.2021 geschlossen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Bildungs-, Kultur- und Sportamt unter der Tel.: 07161 / 804-261.

Hallenbad
Das Hallenbad bleibt bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021 für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Für weitere Fragen erhalten Sie Auskunft beim Bildungs-, Kultur- und Sportamt unter der Tel.: 07161 / 804-261.

Volkshochschule
Seit 14. Dezember 2020 sind die laufenden Sprachkurse ausgesetzt. Vorträge, Lesungen, Exkursionen, Bewegungs-und Entspannungskurse und die Kurse im Hallenbad pausieren bis auf weiteres. Das neue Semester beginnt voraussichtlich am 22. Februar 2021. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das vhs-Team unter der
Tel.: 07161 / 804-266 gerne zur Verfügung.

Stadtbücherei im Schloss
Die Stadtbücherei ist seit Dienstag, 15. Dezember 2020 bis einschließlich Montag, 11. Januar 2021 geschlossen. In diesem Zeitraum ist keine Rückgabe möglich. Die ausgeliehenen Medien werden automatisch pauschal verlängert, so dass keine Mahngebühren anfallen. Die Nutzung der digitalen Zweigstelle, der 24*7 Onleihe, ist jederzeit möglich.

Offener Bücherschrank
Das öffentliche zugängliche Bücherregal auf dem Schlossplatz kann ab 16.12.2020 nicht mehr genutzt werden. Der Bücherschrank wird bis auf weiteres eingehaust.

Städtische Musikschule
Derzeit findet an der Städtischen Musikschule kein Präsenzunterricht statt. Sollten die derzeitigen Regelungen über den 10. Januar 2021 bestehen bleiben, werden die Lehrkräfte der Musikschule alternative Unterrichtsformen anbieten. Weitere Fragen beantwortet Musikschulleiter Daniel Rehfeldt unter Tel.: 07161 / 804-270 oder per E-Mail: musikschule@eislingen.de.

Stadthalle
Die Stadthalle Eislingen bleibt bis auf weiteres für Veranstaltungen geschlossen. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Bildungs-, Kultur- und Sportamt unter der Tel.: 07161/ 804-272 wenden.


Standesamtlich heiraten
Vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 sind Eheschließungen im Standesamt nur mit einer beschränkten Personenzahl möglich. Ergänzend zum Brautpaar können in diesem Zeitraum noch drei weitere Gäste teilnehmen. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der städtischen Website unter www.eislingen.de/Corona/Trauungen. Weiteren Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen im Standesamt unter der Tel.: 07161 / 804-120.

Beerdigungen und Trauerfeiern
Die Teilnahme an Bestattungen ist derzeit noch auf max. 100 Personen begrenzt. Die Daten der Teilnehmer müssen erfasst werden. Personenbegrenzung in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Süd: 25 Personen und auf dem Friedhof in Nord: 35 Personen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung unter Tel.: 07161 / 804-320 wenden.

Helfen Sie mit!
Die Zahl der Infektionen steigt weiterhin rasant! Bitte tragen Sie deshalb mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei.
• Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske)
• plus Lüften und
• Nutzen der Corona-Warn-App
kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum. Verzichten Sie auf Besuche von Freunden und Verwandten.


Hier gibt es weitere Informationen zu diesem Artikel:

https://www.eislingen.de/de/Rathaus/Stadtnachrichten/Nachricht?view=publish&item=article&id=3722

 

 

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