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Neue Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes

Stadt Eislingen setzt neue Impulse zur Förderung

06.4.2012 - PSE (Pressestelle Stadt Eislingen)

 

Die Stadt Eislingen/Fils setzt neue Impulse zur Förderung von Aktivitäten im Bereich des Natur- und Umweltschutzes im Stadtgebiet. Die 1991 aufgestellten Förderrichtlinien wurden kürzlich grundlegend überarbeitet und den heutigen Erfordernissen angepasst. Der Gemeinderat hat die überarbeiteten Förderrichtlinien am 26.03.2012 einstimmig beschlossen.

Eine Überarbeitung der Richtlinien war notwendig, weil durch die Erhebung zur Großen Kreisstadt weitere Aufgaben im Bereich des Naturschutzes auf die Stadt übertragen wurden und eine Überschneidung mit anderen staatlichen Umweltförder-programmen vermieden werden soll.

Auf dieser Grundlage gewährt die Stadt Eislingen/Fils finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes. Örtliche Aktivitäten und Leistungen von Privatpersonen, Vereinen und Verbänden sowie von Firmen, Schulen und andere Gruppierungen sollen damit honoriert werden.

Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes in Eislingen/Fils sollen zukünftig auf Grundlage eines zweigliedrigen Systems gefördert werden. Neben dem weiterentwickelten städtischen Förderprogramm, das vor allem eine kurzfristige und flexible Bezuschussung von Aktivitäten ermöglicht, soll nun eine Bezuschussung von längerfristigen Maßnahmen über die Stadt auf Grundlage der Landschaftspflege-Richtlinie erfolgen.

Künftig kann die Stadt auch mit Landwirten oder Bewirtschaftern von naturschutzbedeutsamen Flächen (z. B. gesetzlich geschützte Biotope oder Naturdenkmale) Verträge über die Pflege und Bewirtschaftung von Grundstücken abschließen.

Eine weitere Änderung umfasst die Streuobstförderung. Da die Unternutzung von Streuobstweisen in der Regel durch Agrarumweltprogramme abgedeckt wird, honoriert das städtische Förderprogramm zukünftig insbesondere Schnitt- und Erhaltungsmaßnahmen an den Obstbäumen.

Die neuen Förder-Richtlinien sowie die ab 01. April gültigen Antragsformulare für Zuschüsse sind im Planungsamt in der Bahnhofstraße erhältlich und können auf der Homepage der Stadt eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Umweltbeauftragte Wolfgang Lissak berät Interessierte und Antragsteller und unterstützt Sie bei der Planung von Projekten sowie bei der Vorbereitung und Abwicklung von Anträgen.
Kontakt: Tel. 0 71 61 / 8 04-355, E-Mail: w.lissak@eislingen.de.

 

 

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